Der Rat der Stadt Baesweiler hat in seiner Sitzung am 20. Dezember 2022 beschlossen, die Hebesätze für die Grund- und Gewerbesteuer in 2023 nicht zu erhöhen.
Die unveränderten Hebesätze lauten wie folgt:
- Grundsteuer A für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe 270 v. H.
- Grundsteuer B für die Grundstücke 460 v. H.
- Gewerbesteuer 440 v. H.
Viele Bürgerinnen und Bürger sowie Gewerbetreibende der Stadt Baesweiler sind durch die finanziellen Folgen der Corona-Pandemie, der Inflation und Energiekrise bereits betroffen und finanziell belastet. „Eine Erhöhung der Hebesätze für die Grund- und Gewerbesteuer wäre in dieser Situation das falsche Zeichen“, betont Bürgermeister Pierre Froesch.
Außerdem hat der Stadtrat beschlossen, die Bestattungs- und Grabstellengebühren sowie die Gebühren für die Straßenreinigung und den Winterdienst ebenfalls unverändert zu lassen.
Die Abfallbeseitigungsgebühren werden deutlich reduziert. Beispielsweise beträgt die Jahresgrundgebühr für einen 80 l-Abfallbehälter für Restmüll in 2023 102,84 Euro (bisher 109,32 Euro), neben der Jahresgrundgebühr wird für jede Entleerung des schwarzen 80 l-Abfallbehälter für Restmüll eine Gebühr von 3,34 Euro (bisher 3,94 Euro) erhoben. Auch die Jahresgebühr für einen grünen 120 l-Abfallbehälter für Bioabfälle wird deutlich gesenkt: auf 31,20 Euro im Vergleich zu bisher 42,24 Euro.
Die Kanalbenutzungsgebühren werden aufgrund einer Gesetzesänderung angepasst. Die Gebühren für die Niederschlagswasserbeseitigung belaufen sich im Jahr 2023 auf 1,05 Euro (in 2022 1,19 Euro), die Gebühren für die Kanalbenutzung für Schmutzwasserbeseitigung auf 3,02 Euro (in 2022 3,14 Euro) je m² angeschlossener Grundstücksfläche.
Eine ausführliche Darstellung der Entwicklung der städtischen Finanzen und der einzelnen Gebühren wird jedem Haushalt wie gewohnt Anfang 2023 im Rahmen der Verteilung der „gelben Zettel“ zugestellt.