Erklärung zur Barrierefreiheit

Wir (Wirtschaftsförderung Baesweiler) als Websitebetreiber sind bemüht, die Website in Einklang mit den einschlägigen Vorschriften zur Barrierefreiheit zu gestalten. Für uns gelten folgende Rechtsvorschriften:

Gesetz des Landes Nordrhein-Westfalen zur Gleichstellung von Menschen mit Behinderung (Behindertengleichstellungsgesetz Nordrhein-Westfalen – BGG NRW) und Barrierefreie-Informationstechnik-Verordnung Nordrhein-Westfalen (BITVNRW)

Website

Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für die Website https://wirtschaft.baesweiler.de.

Feedback und Kontaktangaben

Sind Ihnen Mängel beim barrierefreien Zugang zu Inhalten auf unserer Website aufgefallen oder haben Sie Anmerkungen sowie Fragen zum barrierefreien Zugang? Melden Sie sich gerne bei uns unter:

Stadt Baesweiler
Mariastr. 2
52499 Baesweiler
Telefon: +49 (0) 2401 800 0
Telefax: +49 (0) 2401 800 117
E-Mail: wirtschaft@baesweiler.de

https://wirtschaft.baesweiler.de/kontakt/

Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen

Diese Website ist vollständig mit den für uns geltenden Vorschriften zur Barrierefreiheit vereinbar.

Durchsetzungsverfahren

Sollten Sie der Ansicht sein, dass Sie durch eine nicht ausreichende barrierefreie Gestaltung unserer Website benachteiligt sind, können Sie sich an die zuständige Durchsetzungsstelle wenden. Diese erreichen Sie unter:

Ombudsstelle für barrierefreie Informationstechnik des Landes Nordrhein-Westfalen bei der Landesbeauftragten für Menschen mit Behinderungen
Fürstenwall 25
40219 Düsseldorf

E-Mail: ombudsstelle-barrierefreie-it@mags.nrw.de

Erstellung dieser Erklärung zur Barrierefreiheit

Diese Erklärung wurde am 04.11.2020 erstellt.

Die Erklärung wurde zuletzt am 04.11.2020 überprüft.