Hebesätze weiterhin die günstigsten in der StädteRegion
Der Rat der Stadt Baesweiler hat in seiner Sitzung am 20. Dezember 2022 beschlossen, die Hebesätze für die Grund- und Gewerbesteuer in 2023 nicht zu erhöhen. Die unveränderten Hebesätze lauten wie folgt: Grundsteuer A für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe 270 v. H. Grundsteuer B für die Grundstücke 460 v. H. Gewerbesteuer 440 v. H. [...]
